AGB

Präambel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs-,Entsorgungs- und Transportleistungen, die zwischen TT-Entrümpelung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Kostenlose Besichtigung: Jede Zusammenarbeit beginnt mit einer kostenlosen und unverbindlichen Besichtigung vor Ort (z.B. in Essen und Umgebung). Dabei wird der Leistungsumfang gemeinsam mit dem Auftraggeber erfasst und festgelegt.
  2. Verbindliches Angebot: Auf Basis der Besichtigung erhält der Auftraggeber ein schriftliches, transparentes und verbindliches Festpreis-Angebot. In diesem werden alle vereinbarten Leistungen detailliert aufgeführt. Versteckte Kosten gibt es nicht.
  3. Vertragsabschluss: Ein rechtsgültiger Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich (z.B. per E-Mail oder Unterschrift auf dem Angebot) annimmt. Das vom Auftraggeber angenommene Angebot ist für beide Parteien bindend.

§ 2 Leistungsumfang und Durchführung

  1. Umfang und Entsorgung: Die Leistung umfasst die Entrümpelung. Ein fester und wesentlicher Bestandteil dieser Leistung ist die sorgfältige Trennung sowie die fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung aller Materialien gemäß den Vorschriften der lokalen Abfallwirtschaft. Ausgenommen sind Dachreinigungen. Andere Bereiche werden nach Absprache gereinigt.
  2. Schonende Behandlung: Bei empfindlichen Oberflächen oder Materialien erfolgt anstelle einer Hochdruckreinigung eine gesonderte, auf das Material abgestimmte Behandlung.
  3. Durchführung zum Wunschtermin: Die Entrümpelung wird zum vertraglich vereinbarten Termin durchgeführt. Unser Team arbeitet diskret, zügig und mit größter Sorgfalt, um das Eigentum des Auftraggebers sowie gemeinschaftliche Bereiche (z.B. Treppenhaus) zu schützen.

§ 3 Umgang mit Wertgegenständen

Sollten während der Arbeiten Gegenstände von offensichtlichem Wert (z.B. Schmuck, Bargeld, Antiquitäten) gefunden werden, werden diese umgehend gesichert. Die Gegenstände werden nach Rücksprache direkt an den Auftraggeber übergeben oder sicher für ihn verwahrt. Der Vorgang wird zur beiderseitigen Transparenz dokumentiert.

§ 4 Abnahme und Übergabe

  1. Besenreine Übergabe: Die Arbeiten sind beendet, wenn die vertraglich vereinbarten Flächen vollständig geräumt und besenrein sind.
  2. Gemeinsame Abnahme: Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit dem Auftraggeber. Der Zustand der geräumten Objekte wird zur gegenseitigen Sicherheit durch Bilder dokumentiert. Die erfolgreiche Abnahme bestätigt die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags.

§ 5 Preise, Zahlung und Fälligkeit

  1. Festpreise: Es gelten die im Angebot vereinbarten und vertraglich festgehaltenen Festpreise.
  2. Zahlung nach Erfolg: Die Bezahlung des vereinbarten Betrags erfolgt nach vollständiger Erfüllung des Auftrags und erfolgreicher Abnahme. Die Zahlung ist sofort fällig und bequem per Rechnung zu begleichen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Anzahlungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung erforderlich.
  3. Zahlungsverzug: Bei Überschreitung des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels gerät der Auftraggeber in Verzug. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

§ 6 Zusatzleistungen und Zuschläge

  1. Montageleistungen: Der Service beinhaltet grundsätzlich keinen Auf- oder Abbau von Möbeln oder Küchen. Solche Leistungen können nach spezifischer Anfrage und gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
  2. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen: Für Arbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers an Sonn- oder Feiertagen durchgeführt werden, fallen zusätzliche Kosten an, die vorab vereinbart werden.

§ 7 Haftung und Mängelanzeige

  1. Haftung: Für Schäden, die nachweislich durch unsere Tätigkeit am Eigentum des Auftraggebers entstehen, tritt unsere Betriebshaftpflichtversicherung ein.
  2. Mängelanzeige: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung bei der Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich beim Auftragnehmer gemeldet werden.

§ 8 Terminänderungen, Stornierung und Zugänglichkeit

  1. Frist: Eine Stornierung oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber muss mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
  2. Kosten bei Nichteinhaltung: Erfolgt die Mitteilung nicht fristgerecht, behält sich der Auftragnehmer vor, die im Vertrag festgehaltenen Kosten (falls vorhanden) oder eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Anfahrt in Rechnung zu stellen.
  3. Zugänglichkeit: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Team des Auftragnehmers zum vereinbarten Termin freien und sicheren Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewähren.

§ 9 Widerrufsrecht

Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. in der Wohnung des Auftraggebers) geschlossen, steht dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Details wird gesondert belehrt.

§ 10 Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrages nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Aufhebung des Vertrages kann in gegenseitiger Abstimmung erfolgen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.